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Anwendungshinweise durch TIMK veröffentlicht







Am 10.08.2016 hat des "Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales" unter Leitung des Ministers Dr. Holger Poppenhäger erste Anwendungshinweise für das Vorschaltgesetz veräffentlicht.





Anwendungshinweise veröffentlich, Montag beginnen Untetrschriftensammlungen

Die versprochenen Anwendungshinweise zur freiwilligen Neugliederung (sprich Auflösung) der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wurden am 10.08.2016 durch das Thüringer Innenministerium veröffentlicht. Neben Musterverträgen und - beschlüssen enthalten diese auch Voraussetzungen für die Bildung neuer gesetzeskonformer Gemeindestrukturen auf freiwilliger Basis:

Diese enthalten allerdings auch "kommunalpolitischen Sprengstoff", bspw.:


"[...] Nur, wenn ein überwiegendes Eingliederungsinteresse des Ober- oder Mittelzentrums [in Abweichung vom gesetzlichen Regelfall des § 5 Abs. 1 ThürGVG] nicht besteht, können Anträge der betroffenen Gemeinden auf anderweitige Neugliederungen Aussicht auf Erfolg haben. [...]"


Unterdessen treibt der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" - in dem auch die Gemeinde Dobitschen Mitglied ist - das Unternehmen Volksbegehren weiter voran. Ab Montag, 15.08.2016 beginnen die Unterschriftensammlungen für die ersten Phase. Hier werden 5.000 benötigt.
Diese werden in den Einwohnermeldeämtern gegengeprüft, d.h. nur vollständig richtige Unterschriften (enthält auch ggf. vorhandene weitere Vornamen) werden hierbei gezählt.



  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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NameInformationen
Anwendungshinweise zum VorschaltgesetzDas Thüringer Innenministerium hat am 10.08.2016 Anwendungshinweise zum Votschaltgesetz öffentlich gemacht. Darin ist der Vorgang einer freiwilligen Gemeindeneugliederung beschrieben.


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