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Schadstoffsammlung

zuständige Entsorgungsfirma:

  • Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei
    des Landkreises Altenburger Land

    Jüdengasse 7 oder Postfach 11 65
    04600 Altenburg
    Telefon: 03447 / 8940-41, -42, -43
    Sprechzeiten:
    Mo. - Fr. 09-12 Uhr und 13-16 Uhr

 

ausführendes Unternehmen:

  • FEHR Umwelt Ost GmbH
    Äußere Radeweller Straße 5
    06123 Halle / Saale
    Telefon: +49 (0345) 7779 - 100
    Fax: +49 (0345) 7779 - 199
    E-Mail: info.fuo@fehr.de



[21.06.2021] Leider hat sich bei der Übertragung des Entsorgungskalenders in die digitale Welt der "Fehlerteufel" eingeschlichen. Das Schadstoffmobil war bereits am 16.06.2021 in Dobitschen und nicht wie hier bekannt gemacht am 21.06.2021. Wir bitten um Entschuldigung und Verständnis.

PS.: Bindend sind die Bekanntmachungen des offiziellen Entsorgungskalenders.

 

Entgegengenommen werden:

  • Spraydosen (außer die mit grünem Punkt)
  • Lösemittelgemische (z.B. Benzin, Verdünnung, Spiritus, Petroleum)
  • lösemittelhaltige Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
  • Altöl, sowie öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, verölte Lappen, Schmierfette)
  • Quecksilberbatterien
  • Trockenbatterien (Haushaltbatterien) - Rückkgabe in Verkaufsstellen möglich
  • Bleiakkumulatoren
  • Säuren, Säurengemische, Laugen, Laugengemische
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Teer- und Kaltanstriche
  • Altmedikamente - Rückkgabe in Apotheken möglich
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte

 

Nicht angenommen wird:

  • wasserlösliche Wand- und Fassadenfarben (Dispersionsfarben uf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis)
  • tierische und pflanzliche Öle und Fette
  • Druckgasflaschen (z.B. Propanflaschen) oder Handfeuerlöscher
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
  • Altreifen und Schläuche
  • Kondensatoren und PCB-haltige Abfälle
  • restentleerte Gefäße mit grünem Punkt (duales System - auch Sprayflaschen mit grünem Punkt)
  • infektiöse Abfälle

 

Hinweise:

  • Die Abnahme erfolgt nur in haushaltüblichen Mengen. Gewerbebetriebe müssen den Entsorgungsbedarf schriftlich anmelden.
  • Schadstoff sollte in Dicht verschlossenen Gefäßen verpackt sein.
  • Abstellen am Sammelpunkt ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schadstoffe nicht direkt einem Mitarbeiter der Entsorgungsfirma übergeben werden.

 

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