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Aufgrund der sich ausbreitenden "Vogelgrippe" und dem Fund eines verendeten, infizierten Tieres im benachbarten Landkreis - am "Cospudener See" bei Leipzig - ist in "Hochrisikogebieten" des Landkreises die Stallpflicht für Geflügel durch die Landrätin verfügt worden.
Die Hochrisikogebiete beschränken sich auf die nordöstliche Region des Landkreises, damit gilt diese Stallpflicht (noch) nicht für die Gemeinde Dobitschen. Wir werden Sie hier entsprechend auf dem Laufenden halten.
Das Veterinäramt des Landkreises Altenburger Land hat nun am 22.11.2014 die "Aufstallpflicht" ausgeweitet. Diese gilt immer noch nicht für das Gemeindegebiet Dobitschen, aber die Stallpflicht reicht inzwischen an die Gemeindegrenzen heran:
Aufstallpflicht für Geflügel in der VG Altenburger Land (bis 30.01.2017):
Damit wird die Aufstallpflicht neben den "Hochrisikogebieten" auch auf Bereiche rund um Geflügelgroßanlagen (mehr als 1.000 Stück) ausgeweitet. Maßgeblich für die Stallpflicht im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft sind "Drei-Kilometer-Zonen" um entsprechende Betriebe in der Gemeinde Göhren.
Der Fachdienstleiter - Matthias Thurau - schließt eine Stallpflicht für das gesamte Bundesgebiet nicht mehr aus. Er bestätigte auf Presseanfrage allerdings auch, dass im Landkreis Altenburger Land noch kein Fall der Vogelgrippe nachgewiesen worden ist (Stand 22.11.2016).
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