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Öffentliche Anhörung und Einwohnerversammlung

Am 13. Dezember 2018 wird der Thüringer Landtag über einen Gesetzentwurf zum "Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 - ThürGNGG" befinden, der auch die Gemeinde Dobitschen unmittelbar betrifft:

Ab 1. Januar 2019 sollen Teile Thüringens neu gegliedert werden. Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Änderungsantrag haben alle betroffenen Einwohner die Möglichkeit, an einer Anhörung teilzunehmen. Dazu liegen vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft in Mehna zu den Öffnungszeiten (Sonderamtsblatt folgt) alle nötigen Unterlagen aus.

In diesem Zusammenhang soll unter anderem auch die VG Altenburger Land aufgelöst werden.



 

Einwohnerversammlung am 12.10.2018

Aufgrund der weitreichenden Bedeutung für die Gemeinde und der Notwendigkeit, auch als Kommune eine Stellungnahme abzugeben, wurde hierzu eine öffentliche Einwohnerversammlung durchgeführt. Die Tagesordnung umfasste nur dieses Thema. Im Vorfeld wurden die Einwohner per Postwurfsendung über die Vorhaben der Landesregierung informiert und hatten zur Einwohnerversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese versuchten der Gemeinderat und der Bürgermeister "nach bestem Wissen und Gewissen" zu beantworten.

Letztendlich fanden sich ca. 70 Einwohner im Saal ein. Nach sechs Fragen der Einwohner wurde die Bevölkerung in die Entscheidungsfindung eingebunden. Bei einer rechtlich nicht bindenden Umfrage, konnten die Anwesenden zwischen den beiden verbleibenden Optionen aus dem Gesetzentwurf - in Verbindung mit dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen - wählen:

 

Umfrageergebnis

  1. Dobitschen als eigenständige Gemeinde mit Erfüllung durch die Stadt Schmölln
    • 67 Stimmen (97%)
  2. Dobitschen als eigenständige Gemeinde und Mitglied der VG Rositz
    •   2 Stimmen (  3%)
  3. Ungültige Stimmen
    •   2 Stimmen

 

Mit Verweis auf die Einwohnerversammlung vor ca. drei Jahren und dem damaligen Votum der Bürger, Dobitschen in einer ländlichen Struktur eigenständig zu erhalten, erklärten die Verantwortlichen nochmals, dass man damit nicht die Gesetzesinitiative als solches befürworte, sondern sich nun für das "kleinere Übel" entscheiden müsste. Anders als im Pressebericht der OTZ vom 15.10.2018 zu lesen ist, geht es derzeit mitnichten um eine Eingliederung als Ortsteil nach Schmölln.

 

Als weitere Informationsquelle steht als Download ein Auszug aus dem Gesetzentwurf mit den Stellen zur Verfügung, die die VG Altenburger Land betreffen.

 

 

  • Weitere Informationen
    • News und wichtige öffentliche Beschlüsse für die Gemeinde
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
  • Downloads
NameInformationen
Übersicht Neugliederungsentwurf zum 01.01.2019

Am 21.08.2018 stellte der Staatssekretär Höhn einen geänderten Gesetzentwurf über freiwillige Neugliederungen vor. Hier ist eine Zusammenfassung als Karte sichtbar.

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf

Am 30.08.2018 legten die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün einen Änderungsantrag zum Entwurf des Neugliederungsgesetzes zum 1.1.2019 vor.

Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019

Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019 in der Fassung, die am 22.08.2018 durch die Landesregierung beschlossen wurde.

Auszüge VG Altenburger Land und Dobitschen

Die VG Altenburger Land und Dobitschen betreffende Auszüge aus dem Gesetzentwurf (ThürGNGG 2019).



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