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Ausbruch Geflügelpest im Landkreis bestätigt

[UPDATE - 07.12.2021] Nachdem im Umkreis von drei Kilometern um die Ausbruchsstelle in Thonhausen keine weiteren Infektionen gefunden worden (es wurden alle amtsbekannten Vogelhaltungen untersucht), auch nicht bei Beständen die vom gleichen Großhändler stammten, geht der Amtstierazt inzwischen von einem Wildvogel als Ursache der Infektion aus. Die Annahme dass der norddeutsche Großhändler die Tierseuche eingeschleppt hatte, wird inzwischen als unwahrscheinlich angesehen. Dies geht aus einer Pressemitteilung  des Landratsamtes hervor.

 



[03.12.2021] In einer Pressemitteilung hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Altenburger Land den Ausbruch der Geflügelpest in einer Gefügelhaltung in Thonhausen bestätigt. Bei zugekauften Flugenten aus einem infizierten Bestand wurde das Virus nachgewiesen.

Alle lebenden Tiere der Haltung müssen nun getötet werden. Es handelt sich hierbei um ca. 300 Tiere (Gänse, Enten, Hühner und Puten).

Geflügelhalter im Landkreis sind angehalten, ihre Bestände genau zu beobachten und Auffälligkeiten sowie Symtome umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Maßnahmen über entsprechende Aufstallpflichten usw. werden ggf. in einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht.

 

 

Ausbruch der Geflügelpest im Altenburger Land

Verdachtsfall vom Vortag bestätigt / Infizierte Tiere bei Geflügelhalter in Thonhausen

Altenburg. Am späten Donnerstagabend erreichte das Veterinäramt des Altenburger Landes die Auswertung der Laboruntersuchung aus dem Friedrich-Loeffler-Institut. Im Ergebnis wurde der Verdachtsfall bestätigt. Es handelt sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1, den Erreger der Geflügelpest. 

Damit ist am 2. Dezember 2021 der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in diesem Winter in Thüringen amtlich festgestellt worden. Betroffen ist ein gewerblicher Geflügelhalter in Thonhausen. In diesem wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis des TLV gestern bestätigt. 

Die Geflügelhaltung in Thonhausen wurde umgehend durch das Veterinäramt des Altenburger Landes gesperrt und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. "Das heißt, das noch lebende Geflügel in dem Betrieb muss nun leider getötet werden", erläutert Amtstierarzt Matthias Thurau. Außerdem werde eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von circa drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet, so Thurau weiter. Sobald die Restriktionszonen in einer Allgemeinverfügung amtlich bekanntgemacht sind, werden diese in der dynamischen Karte zur Darstellung der Geflügelpest-Lage in Thüringen über die Webseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abrufbar sein.

Bei dem betroffenen Bestand handelt es sich um eine gemischte Haltung mit etwa 300 Tieren (Gänse, Enten, Hühner und Puten). Einige der Tiere zeigten Krankheitssymptome beziehungsweise waren verendet, woraufhin die Probennahme veranlasst worden war. Der hiesige Betrieb hatte Flugenten aus einem wie sich später herausstellte betroffenen Betrieb zugekauft. Allerdings erfolgte dieser Ankauf bevor die Tierseuche beim Händler amtlich festgestellt worden ist.

"Es ist notwendig, dass die Geflügelhalter im Altenburger Land ihre Bestände jetzt sehr genau im Blick behalten und Auffälligkeiten oder Symptome umgehend dem Veterinäramt melden", ruft Thurau auf. Um weitere Ausbrüche zu verhindern, rät der Amtstierart darüber hinaus Hausgeflügel so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

 

Kontakt: 

  • Landratsamt Altenburger Land 
    Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
    Lindenaustraße 10
    04600 Altenburg

     
  • E-Mail: veterinaerwesen@altenburgerland.de
  • Tel: 03447 586-709

 

Im Auftrag
Jörg Reuter
Öffentlichkeitsarbeit

 

  • Weitere Informationen
    • Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
    • Landkreis mit neuen Verordnungen zur "Geflügelpest" (20.12.2021)
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