Facebook
facebook

Startseite | Verwaltung | Amtliche Bekanntmachungen


Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Ab Montag, 15.09.2019 wird in der Gemeinde Dobitschen testweise ein Teil der Straßenbeleuchtung zeitgesteuert abgeschaltet. Dies hat energetische Gründe und soll der Gemeinde Einsparungen in vierstelliger Höhe pro Jahr bringen.

Die sich abschaltenden Straßenleuchten werden nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem weiß-rot-weißen "Laternenring" gekennzeichnet.

Beim Parken unter derart gekennzeichneten Leuchten ist gegebenenfalls das Standlicht einzuschalten.

 

Teilabschaltungen:

  • ab Montag, 16.09.2019
  • Abschaltung von 23:00 bis 05:00 Uhr



Zu besonderen Anlässen, wie zum "Dorf- und Vereinsfest", zu den Faschingsveranstaltungen, dem Maibaumsetzen usw. kann diese zeitweise Teilabschaltung außer Kraft gesetzt werden. Ebenso, sollten sich unerwartet größere Probleme durch diese Maßnahme ergeben.

Vorschau
09.07.25
Kneipen- abend
19.07.25
Altpapier- sammlung
30.07.25
Kneipen- abend
Aktuell
14.06.25
Naturmöbel- werkstatt
15.05.25
Verkauf Wohnblock
17.04.25
Rufbus- haltestelle
Schmöllner Blick
Ausgabe Juni 2025
Unwetterwarnung
Keine aktuellen Warnungen für Dobitschen

zur mobilen Ansicht wechseln