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Zweckverband versendet Beitragsbescheide

Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL) hat kürzlich einigen Grundstückseigentümern in ihrem Versorgungsgebiet, wozu auch Dobitschen gehört, Beitragsbescheide zugestellt.

In diesen werden unter Anderem anhand der Fläche und der Möglichkeit der Bebauung für entsprechene Direkt- bzw. Indirekteinleiter- Grundstücke einmalige Beiträge berechnet. Dies gilt auch für Grundstücke, die "nur" Möglichkeit der Einleitung hätten. Auf diesen Grundstücken werden Abwässer (ggf. nach der Klärung in einer eigens betriebenen Klärgrube ) über ein Kanalnetz der ZAL in ein Gewässer eingeleitet. Dies ist in Dobitschen bei den meisten Grundstücken noch der Fall.


Diese Beitragsbescheide wurden nach Aussagen der ZAL an all jene Eigentümer am 30.11.2021 versandt, die auch künftig nicht zentral ihr Abwasser entsorgen können werden.

Im Wassergesetz des Freistaates Thüringen vom 28.05.2021 ist u.A. in §47 (3) festgelegt, das das Abwasser von Siedlungen mit mehr als 200 Einwohnern zentral zu entsorgen ist. Nach ersten Planungen sind Teile der Gemeinde Dobitschen dabei eine der letzten im Versorgungsgebiet, wo eine derartige Erschließung stattfinden soll.

Die Eigentümer, die dabei angeschlossen werden sollen, haben diese Bescheide laut Aussage der ZAL noch nicht erhalten, dies betrifft aber eben nicht alle Siedlungsbereiche der Gemeinde Dobitschen.

 

Beitragserhebung 2021

Beitragserhebung Abwasser

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL) beabsichtigt noch in diesem Jahre Abwasserbeiträge für Teileinleiter zu erheben. Betroffen davon werden Grundstücke sein, die  vorbehandeltes (in der eigenbetriebenen Klärgrube gereinigtes) Abwasser entweder direkt (sog. Direkteinleiter) oder über das Kanalnetz des ZAL (sog. Indirekteinleiter) in ein Gewässer einleiten bzw. einleiten können und für die damit die Endausbaustufe des Abwasserbeseitigungskonzeptes des ZAL erreicht und die sachliche Beitragspflicht somit entstanden ist.

Erhoben werden dabei Beiträge für die Einleitung des vorgereinigten Abwassers in das Kanalsystem des ZAL sowie Beiträge für die Fäkalschlammentsorgung und dessen Weiterbehandlung in kommunalen Kläranlagen.

Gemäß § 1 BGS-EWS (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung) erhebt der ZAL Beiträge nach Maßgabe der genannten Satzung zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung/Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Beiträge werden dabei gemäß § 7 ThürKAG von den dinglich Berechtigten erhoben, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung haben.

Der Beitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 BGS-EWS nach der gewichteten Grundstücksfläche berechnet. Diese ergibt sich nach § 5 BGS-EWS aus dem Produkt von Grundstücksfläche und dem Nutzungsfaktor gemäß der Bebauung.

Die der Berechnung zu Grunde zu legende Grundstücksfläche geht grundsätzlich von der Grundstücksfläche laut Grundbuch aus.

Es gibt jedoch je nach bauplanungsrechtlicher Einordnung des Flurstückes gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land (BGS-EWS) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen (z.B. die Einordnung des Flurstückes als Außenbereichsgrundstück, die Bemessung unter Hinzuziehung der Tiefenbegrenzung bei Flurstücken, die vom Innen- in den Außenbereich übergehen u.a.).

Der Nutzungsfaktor beträgt grundsätzlich bei Grundstücken mit einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss 1,0. Für jedes weitere Vollgeschoss wird der Faktor um 0,5 erhöht.

 

Folgende Beitragssätze werden für Teileinleiter erhoben:

  • Direkteinleiter:
    • Abwasserbeitrag für Direkteinleiter für Kläranlage 0,19 €/m² gewichtete Grundstücksfläche (Inanspruchnahme Kläranlagen über Fäkalschlammentsorgung)
  • Indirekteinleiter:
    • Abwasserbeitrag für Teileinleiter für Kanalnetz 0,43 €/m² gewichtete Grundstücksfläche (Inanspruchnahme Kanalnetz)
    • Abwasserbeitrag für Teileinleiter für Kläranlage 0,19 €/m² gewichtete Grundstücksfläche (Inanspruchnahme Kläranlage über Fäkalschlammentsorgung)

 

Berechnungsbeispiel:

  • Bsp. Indirekteinleiter:
    • Grundstücksfläche 850 m²
    • Bebauung mit 2 geschossigen Haus, ergibt Nutzungsfaktor 1,5
       
    • Gewichtete Grundstücksfläche: 850 m² x 1,5 = 1.275 m²       
    • Beitrag: 1.275m² x 0,62€/m² = 790,50 €
       
  • Bsp. Direkteinleiter:
    • Grundstücksfläche 850 m²
    • Bebauung mit 2 geschossigen Haus, ergibt Nutzungsfaktor 1,5
       
    • Gewichtete Grundstücksfläche: 850 m² x 1,5 = 1.275 m²
    • Beitrag: 1.275m² x 0,19€/m² = 242,25 €

Die hier dargestellten Informationen sind beispielhaft und nicht vollständig, die rechtlichen Grundlagen zur Beitragserhebung sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land (BGS-EWS) vom 07. Februar 2018 nebst 1. und 2. Änderung dieser Satzung, i.V.m. der Satzung für die Benutzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 24. April 2017 nebst 1. Änderung zu finden.

Sollten Sie Fragen zur Beitragserhebung selbst oder Ihrem Beitragsbescheid haben, stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

 

 

 



Dateianhänge

Thüringer Wassergesetz (28.05.2019)
Informationen der ZAL (Herbst 2021)







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