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Verkehrssicherungspflicht am "Sandgang" wieder beim Eigentümer

Die Gemeinde Dobitschen übernimmt mit sofortiger Wirkung für den „Sandgang“ zwischen der Gerstenbachbrücke bis in den Ortsteil Rolika keine Verkehrssicherungspflichten mehr. Diese obliegen ab sofort wieder dem Eigentümer des Grundstücks.

Es ist trotz mehrfachen Gesprächen nicht zur Unterschrift einer (auch nach seinen Wünschen angepassten) Zweckvereinbarung durch den Grundstückseigentümer gekommen, obwohl es eine offensichtlich einvernehmliche Lösung gab.

Dies betrifft den „Sandgang“ zwischen Zugang Bahnhofstraße und Teichstraße nicht. Hier konnte die Zweckvereinbarung mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden, womit die Gemeinde Dobitschen die Verkehrssicherungspflicht auch weiterhin übernimmt.



Für Gespräche steht die Gemeinde Dobitschen jederzeit gern zur Verfügung, sollten diese mit dem Ziel: "Abschluss einer solchen Zweckvereinbarung" angestrebt werden.

 

Bernd Franke
(Bürgermeister)

 

Kartenausschnitt



Betreffendes Wegstück (Quelle: maps.google.com)

 

 

 

Kein Winterdienst auf "Sandgang" und "Biedergasse"

Die Gemeinde Dobitschen weist darauf hin, dass auf dem gesamten "Sandgang" und der "Biedergasse" sowie im Bereich des Parks in Dobitschen kein Winterdienst durchgeführt werden kann und ein Betreten während der Winterperiode auf eigene Gefahr erfolgt.

 

 

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