Facebook
facebook

Startseite | News


Verfassungsgericht erklärt Vorschaltgesetz für nichtig

 

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat das Vorschaltgesetz aus dem Jahr 2016 am 09.06.2017 für nichtig erklärt und damit einer Verfassungsklage der Thüringer CDU recht gegeben. Es handelt sich bei den Gründen aber wohl eher um formale Fehler der Landesregierung, die das Gesetz jetzt kippen ließen.

Aus diesem Grund gilt jetzt besonders: "Holzauge sei wachsam!": Denn wie sich Pressemeldungen entnehmen ließ, kann es jetzt passieren, dass sich die Landesregierung von der Kreisgebietsreform entfernt und ausschließlich die Gemeinden ins Visier nimmt.



Mit der Ungültigkeit des Vorschaltgesetzes ist die Gebietsreform noch nicht vom Tisch, wie die Regierungsparteien verlauten ließen!

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
Vorschau
27.07.26
Spiele- nachmittag
11.08.26
Bastel- nachmittag
21.08.26
Dorf- und Vereinsfest
Aktuell
10.07.26
Kino am Schloss
18.05.26
Mach dich ran (MDR)
18.05.26
Sitzung Ortsteilrat
Schmöllner Blick
Ausgabe Juli 2026
Unwetterwarnung

zur mobilen Ansicht wechseln