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		 Schadstoffsammlung | 
  
 
  |  Entgegengenommen werden: 
- Spraydosen (außer die mit grünem Punkt)
 
	- Lösemittelgemische (z.B. Benzin, Verdünnung, Spiritus, Petroleum)
 
	- lösemittelhaltige Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
 
	- Altöl, sowie öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, verölte Lappen, Schmierfette)
 
	- Quecksilberbatterien
 
	- Trockenbatterien (Haushaltbatterien) - Rückkgabe in Verkaufsstellen möglich
 
	- Bleiakkumulatoren
 
	- Säuren, Säurengemische, Laugen, Laugengemische
 
	- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
 
	- Teer- und Kaltanstriche
 
	- Altmedikamente - Rückkgabe in Apotheken möglich
 
	- Fotochemikalien
 
	- Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte
 
 
  
Nicht angenommen wird: 
- wasserlösliche Wand- und Fassadenfarben (Dispersionsfarben uf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis)
 
	- tierische und pflanzliche Öle und Fette
 
	- Druckgasflaschen (z.B. Propanflaschen) oder Handfeuerlöscher
 
	- Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
 
	- Altreifen und Schläuche
 
	- Kondensatoren und PCB-haltige Abfälle
 
	- restentleerte Gefäße mit grünem Punkt (duales System - auch Sprayflaschen mit grünem Punkt)
 
	- infektiöse Abfälle
 
 
  
Hinweise: 
- Die Abnahme erfolgt nur in haushaltüblichen Mengen. Gewerbebetriebe müssen den Entsorgungsbedarf schriftlich anmelden.
 
	- Schadstoff sollte in Dicht verschlossenen Gefäßen verpackt sein.
 
	- Abstellen am Sammelpunkt ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schadstoffe nicht direkt einem Mitarbeiter der Entsorgungsfirma übergeben werden.
 
 
  
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