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Vorschaltgesetz im Landtag beschlossen







Am 23.06.2016 hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen der regierungstragenden Parteien "Die Linke", "SPD" und "Bündnis 90 / Die Grünen" das Vorschaltgesetz zur Funktional- und Gebietsreform im Freistaat Thüringen beschlossen.




Vorschaltgesetz beschlossen ... am 01.07.2016 beginnt Freiwilligkeitsphase

Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wurde im Thüringer Landtag am 23.06.2016 kurz nach 17:00 Uhr beschlossen. Mit 47 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen tritt nun ab 01.07.2017 die so genannte Freiwilligkeitsphase bis Oktober 2017 in Kraft, in der sich die Gemeinden freiwillig neu zusammen finden sollen. Dabei gibt es eine Untergrenze von 6.000 Einwohnern bezogen auf das Jahr 2035 und die Forderung eines zentralen Ortes.

In der Aussprache bekräftigte der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Kuschel, dass es vorrangig um die Stärkung der Städte geht und Gemeinden in unmittelbarer Nähe von Städten keine Abwehrfusionen gegen die Angliederung an Städte anstreben bräuchten, da der Landtag dem nicht zustimmen würde.

Dieser "Nebensatz" würde eine freiwillige Fusion der Gemeinde Dobitschen mit Umlandgemeinden nahezu unmöglich machen, wenn die Bestimmungen des Leitbildes erfüllt werden sollen.

Eine Bewertung dieses Gesetzes soll an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, aber es wird aufgefordert, sich an der Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben rege und konstruktiv zu beteiligen.

Umfrage rund um die Verwaltungs- / Funktional und Gebietsreform

Die Betreiber der Seite haben eine Umfrage gestartet, wo wir Ihre Meinung zum Thema erfahren möchten.

Thüringer Landtag lässt Vorschaltgesetz im Forum diskutieren

Der Thüringer Landtag hat ein Forum bereit gestellt, über das über die Pläne der Gebietsreform online diskutiert werden kann. Bis zum 02. Juli 2016 kann jeder sich an der Diskussion beteiligen und seine Meinung zum umstrittenen Vorhaben äußern.

Vorschaltgesetz zum führt Verwaltungsgemeinschaften und sich selbst "ad absurdum"

In Thüringen gibt es derzeit 69 Verwaltungsgemeinschaften, denen ein Großteil der Kommunen angehören. Das Vorschaltgesetz sieht vor, diese zu "Einheits- oder Landgemeinden" weiterzuentwickeln. Für diese Weiterentwicklung gibt es Allerdings weitere Mindestkriterien:
  • Mindestens 6.000 EW im Jahr 2035
  • ein zentraler Ort mit Grundzentrumsfunktion
Betrachtet man allerdings die Zahlen vom 31.12.2015 (weiteres demographisches Schrumpfen bis 2035 noch nicht berücksichtigt) erfüllen mit 36 nur knapp über 50% die Mindesteinwohnergrenzen. Mit den Bevölkerungsprognosen bis 2035 dürfte dies sich noch erheblich weiter verschieben. Bei den erfüllenden Gemeinden sieht das Verhältnis ganz ähnlich aus:Eine Weiterentwicklung der jetzt bestehenden Verwaltungsgemeinschaften in eine Einheits- oder Landgemeinde ist zu großen Teilen also überhaupt nicht möglich. Dabei ist das Interesse der "Stärkung der Städte" und die Notwendigkeit eines zentralen Ortes noch nicht berücksichtigt.



  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
  • Downloads
NameInformationen
Vorschaltgesetz zur GebietsreformVorschaltgesetz aus dem "Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (Nr. 05/2016 vom 12.07.2016).


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