Facebook
facebook

Startseite | News


Grünschnittverbrennung in der Gemeinde Dobitschen

Im Zeitraum vom 19. Oktober 2015 bis 14. November 2015 ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in bestimmten Gebieten des Landkreises Altenburger Land erlaubt.

Beim Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt einzuhalten. Diese wurde im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und kann auch im Internet unter www.altenburgerland.de nachgelesen werden. Die Kerngebiete der Städte werden wie bereits im vergangenen Jahr von der Verbrennung ausgeschlossen.






  • Downloads
NameInformationen
Öffentliche BekanntmachungAllgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt
Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land.


Vorschau
09.07.25
Kneipen- abend
19.07.25
Altpapier- sammlung
30.07.25
Kneipen- abend
Aktuell
14.06.25
Naturmöbel- werkstatt
15.05.25
Verkauf Wohnblock
17.04.25
Rufbus- haltestelle
Schmöllner Blick
Ausgabe Juni 2025
Unwetterwarnung
Keine aktuellen Warnungen für Dobitschen

zur mobilen Ansicht wechseln