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Ansätze für Modell der "Verbandsgemeinde" und neue Kreisstrukturen

Die Thüringer Allgemeine veröffentlichte auf ihrer Webseite am 14.09.2017 die ersten Ideen zum neuen Modell der "Verbandsgemeinde", um die die Pläne der Gebietsreform ergänzt werden sollen. Ursprünglich sah das inzwischen nicht mehr gültige Vorschaltgesetz nur das Modell der Einheitsgemeinde als Nachfolger der Verwaltungsgemeinschaften vor.

Gegen dieses Modell wehrte sich u.A. der Verein: "Selbstverwaltung für Thüringen e.V." mit Rund 140.000 Unterschriften.

Diese Informationen sind laut der Zeitung aus Koalitionskreisen "durchgesickert" und erheben keinen Anspruch auf einen späteren Niederschlag in den Planungen der "Verwaltungs- Funktional- und Gebietsreform". Das Innenministerium kommentierte oder bestätigte diese Ansätze nicht, da sie noch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diskutieren seien.
 



Modellansätze "Verbandsgemeinde":

  • Mindesteinwohnerzahl im Jahr 2035: 8.000 Einwohner.
  • keine Einwohneruntergrenzen für Mitgliedsgemeinden
  • Mitgliedsgemeinden bleiben formal selbstständig mit eigenem Haushalts- und Satzungsrecht
  • Bürgermeister und Gemeinderat bleiben erhalten.
  • direkt gewählter Verbandsgemeinderat und Verbandsbürgermeister
  • Berechnung der Verbandsgemeindeumlage anhand der Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden, bisher nur an der Einwohnerzahl
  • Übertragung bestimmter gemeindlicher Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde verpflichtend (bisher nur optional möglich):
    • Beispiele: Feuerwehr, Bauhof, Kindergärten, ...

 

Auch in die Landkreisneugliederungsansätze scheint Bewegung zu kommen. Demnach könnte man sich am Vorbild Niedersachsen mit dem "Regionalkreismodell" orientieren:

"[...] So wurde kürzlich im Nachbarland die zuvor kreisfreie Stadt Göttingen Teil eines neuen Großkreises - behielt aber trotzdem einen beträchtlichen Teil ihrer Selbstständigkeit. Die Hoffnung in der Koalition ist, dass kreisfreie Städte wie Jena, Weimar und Gera auf diesem Weg doch noch von ihrer Einkreisung überzeugt werden. [...]"

Es scheinen diesbezüglich aber auch noch andere Modelle zu kursieren: Beispielsweise könnten aus den vier vorhandenen Planungsregionen Verwaltungsbezirke entstehen, in denen die bisherigen Landkreise viel enger zusammen arbeiten als bisher.

Das Einzige was derzeit also sicher zu sein scheint, dass bis 2019 nur freiwillige Gemeindefusionen vorangetrieben werden sollen. Pflichtzusammenschlüsse sollen in den Verantwortungsbereich der nächsten Landesregierung verschoben werden.

"[...] Nur eines scheint wirklich garantiert zu sein: Die Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sollen am 15. April und 29. April (Stichwahlen) stattfinden - und zwar noch in den derzeit bestehenden Gemeinden und Landkreisen. [...]"

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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