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Vogelgrippe: Thüringenweite Stallpflicht für Hausgeflügel

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am 30.01.2017 um 15:19 Uhr berichtet, gilt eine

LANDESWEITE STALLPFLICHT FÜR HAUSGEFLÜGEL

im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen. Die Stallpflicht

GILT AB SOFORT!

Grund ist der Nachweis des H5N8 - Virus, welcher in einem Hobbybestand in Zeulenroda-Triebes amtlich nachgewiesen wurde. Damit gilt die Stallpflicht nicht mehr nur in Risikogebieten, in denen der Virus bei Wildtieren festgestellt wurde.

 



  • Weitere Informationen
    • Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
  • Downloads
NameInformationen
Verfügung des Landratsamtes

Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen nach §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung
mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz



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