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Diskussionsveranstaltung zu Funktional- und Gebietsreform

 

 


Am 05. Mai 2015 fand um 19:00 Uhr im Gasthof Mehna eine Veranstaltung aus der Reihe "Frag doch mal ... den Abgeordneten!" - initiiert durch die Regierungspartei im thüringer Landtag "Die Linke" - statt. Den Fragen der ca. 30 anwesenden Gäste stellten sich neben MdL Ute Lukasch aus Schmölln auch der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Frank Kuschel aus Arnstadt.
Unter den Besuchern waren zahlreiche Bürgermeister, Gemeinderäte aber auch interessierte Bürger, die dieses Thema zum Teil recht emotional uns kritisch diskutierten. Die Eckpunkteaussagen sollen hier kurz zusammen gefasst werden:

 

 



  • Die Funktional- und Gebietsreform wird durchgesetzt.
  • 2015 wird ein Leitbild erarbeitet, welches in einem Gesetz zur Freiwilligkeitsphase mündet.
  • 2017 bis 2018 wird die Freiwilligkeitsphase stattfinden, die aber nach dem Gesetz reglementiert wird (z.B. Verbot von Verhinderungsfusionen gegen Stadtangliederungen).
  • 2019 wird raumordnerisch durch den Freistaat Thüringen die Gebietsreform abgeschlossen.
  • In der Freiwilligkeitsphase sollen Fusionen honoriert werden (sog. Hochzeitsprämie oder Schuldenerlasse).
  • Ziel sind Verwaltungseinheiten mit min. 5.000 Einwohnern im Jahr 2030 (d.h. heute ca. 6.000).
  • Landkreisgrenzen sollen für Gemeindefusionen in der Freiwilligkeitsphase nicht unbedingt bindend sein.
  • Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften sind neu zu ordnen.
  • Verbandsgemeinden (Großgemeinde mit Ortschaftsräten, die auch eine gewisse Haushaltshoheit haben) befinden sich als Option in der Debatte.
  • Fusionen auf Zwang soll es nicht geben, wenn die Kommunen die dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen können.
  • Einsparpotentiale sind durch die Reform nicht zwingend zu erwarten, aber ggf. Einnahmepotentiale durch wirtschaftliches Handeln der neuen Kommunen.
  • Ebenfalls stehen die Mittelbehörden wie das Landesverwaltungsamt auf dem Prüfstand.
  • Verwaltungsgemeinschaften in der derzeitigen Form enthalten „Konstruktionsfehler“, die so nicht weiterbestehen sollten.

 

 

MdL Kuschel bestätigte, dass alle vorgebrachten Bedenken nachvollziehbar sind und zeitweise sogar wissenschaftlich nachweisbar sind. So z.B. das nachlassende ehrenamtliche Engagement in größeren Verwaltungsstrukturen. Auf die Frage, wie aus einem Zusammenschluss von acht „Kranken“ ein „Gesunder“ werden kann, blieb die Antwort weitgehend offen, da nicht ausschließlich eine Kostenreduktion das Ziel einer solchen Reform sei.

Viele der während der Bürgerversammlung in Dobitschen am 17.04.2015 aufgeworfenen Fragen wurden durch die anwesenden Dobitschner Gemeinderäte direkt gestellt und z.T.beantwortet. Die Verantwortlichen der Gemeinde Dobitschen werden am Ball bleiben und Sie weiter auf dem laufenden halten. Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt zu den Gemeinderäten auf.

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
    • Bürgerversammlung: "Dobitschen ... wie weiter?" (17.04.2015, 19:00 Uhr)
    • Pressespiegel zur Diskussionsveranstaltung am 06.05.2015
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