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[UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen

 

Zum Medien-Liveticker

 

An dieser Stelle sollen die Informationen bereit gestellt werden, die die Gemeinde Dobitschen in Verbindung mit dem "Corona-Virus" (SARS-CoV-2) betreffen.

Bitte informieren Sie sich bei Fragen vorab und aus offiziellen Quellen und verbreiten Sie keine unbestätigten (Falsch-)Informationen.

Auch für die Gemeinde Dobitschen gilt: Es handelt sich um eine noch nie dagewesene Situation und manche Bestimmungen können sich täglich ändern. Es wird versucht diese Informationen hier aktuell zu halten.

Bleiben Sie gesund!



Die Gemeinde Dobitschen bittet um Ihr Verständnis für die Einschränkungen im öffentlichen Leben der Gemeinde Dobitschen. Offizielle Informationen des Landratsamtes finden Sie hier.

 

Übersicht von Neuigkeiten und Regelungen:

  • Freitag, 18.03.2022: Neue Infektionsschutzregeln in Thüringen
     
    • Ab 18. bis voraussichtlich 14.04.2021 gelten in Thüringen neue Regelungen. Einige Bestandteile der Verordnung haben nur bis zum 02.04.2022 Gültigkeit.

 

 
  • Dienstag, 01.03.2022: Neue Infektionsschutzregeln in Thüringen
     
    • Ab 01. bis voraussichtlich 19.03. gelten in Thüringen neue Regelungen (Übersicht).
    • Laut der Übersicht wird zwischen Basis- und Infektionsstufe unterschieden:
      • Die Infektionsstufe tritt bei dreitägigem Überschreiten der Krankenhausinzidenz von zwölf und einer Intensivbettenauslastung von  über 12% in Kraft.

 

 
  • Abgesagte Veranstaltungen in der Gemeinde Dobitschen:
     
    • Jahreshauptversammlung der Feuerwehr und des Feuerwehrvereins (21.03.2020)
    • Goldene Konfirmation in der Kirche Dobitschen (22.03.2020)
    • Kindersachenbörse (28.03.2020)
    • Kindervormittag der Kirchgemeinde (28.03.2020)
    • Altpapiersammlung des Dorf- und Fördervereins (04.04.2020)
    • Maibaumsetzen mit Frühschoppen des Feuerwehrvereins (01.05.2020)
    • Jugendweihefeiern in Kosma (02.05.2020)
    • Dorf- und Vereinsfest 2020 (14. bis 15.08.2020)
    • Jahreshauptversammlung von Feuerwehr- sowie Dorf- und Förderverein (30.10.2020)
    • Arbeitseinsatz des Dorf- und Fördervereins (14.11.2020)
    • Weihnachtskonzert der Regelschule Dobitschen (17.12.2020)
    • Adventsnachmittag mit dem Faschingsclub (20.12.2020)
    • Christvesper mit Krippenspiel (24.12.2020)
    • Neujahresempfang mit Traditionsfeuer (23.01.2021)
    • Altpapiersammlung des Dorf- und Fördervereins (30.01.2021)
    • Faschingssaison des FCD (13.02.2021)
      • Hauptfasching (13.02.2021)
      • Kinderfasching des SV Osterland Lumpzig (14.02.2021)
      • Fasching für Fortgeschrittene (20.02.2021)
    • Altpapiersammlung des Dorf- und Fördervereins (27.03.2021)
    • Kindersachenbbörse (24.04.201) 
    • Maibaumsetzen des Feuerwehrvereins (30.04.2021)
    • Weihnachtskonzert der Regelschule (16.12.2021)
    • Adventstreffes des Faschingsclubs (19.12.2021)
    • Neujahrsempfang mit Traditionsfeuer des Feuerwehrvereins (22.01.2022)
    • Faschingssaison des FCD (26.02.2022)
      • Hauptfasching (26.02.2022)
      • Kinderfasching des SV Osterland Lumpzig (27.02.2022)
      • Fasching für Fortgeschrittene (05.03.2022)

 

 

Allgemeiner Hinweis zur Mund- Nasenbedeckung:

  • Wie bei vergleichbaren Regelungen in anderen Ländern und einzelnen Kommunen können neben einer einfachen Stoffmaske auch Tücher oder Schals zum Bedecken von Mund und Nase genutzt werden. Es sollte auch kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz erworben werden und bitte keinesfalls Masken bei möglicherweise unseriösen Herstellern im Internet bestellen, die Vorkasse verlangen. Es geht darum, dass Mund und Nase bedeckt sind, um das Risiko einer Ansteckung für andere zu verringern. Hierfür ist das Tragen eines Tuchs, eines Schals oder eben einer selbstgenähten Mund-Nasenbedeckung ausreichend.

 

Regeln für selbst hergestellte Masken:

  • Achtung:
    Durch den Bund- Länderbeschluss vom 19.01.2021 sind im öffentlichen Raum (ÖPNV, Verkaufsstätten, usw.) nur noch FFP2-Masken (oder höherer Standard) oder mindestens dreilagige so genannte "OP-Masken" zulässig. Diese Anforderung wurde ab dem 26.02.2021 durch die Thüringer Verordnung auch im Freistaat verpflichtend.
     
  • Die (selbst hergestellten) Alltagsmasken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

 

Offizielle Informationen des Landratsamtes zum "Corona-Virus":

Offizielle Informationen auf der Internetseite des Landratsamtes Altenburger Land finden Sie hier, außerdem sind ab sofort Hotlines geschalten:

Hotline des Gesundheitsamtes:

  • +49 (3447) 586 888
  • für medizinische und gesundheitsrelevante relevante Fragen

Hotline für Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Organisationen, Vereine, Verbände und Privatpersonen usw.:

  • +49 (3447) 586 333
  • für Fragen zu Erlassen, Verboten und Beschränkungen

Erreichbar sind die Hotlines jeweils Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Freitags 08:00 bis 12:00 Uhr.

 

zur Übersicht von Neuigkeiten und Regelungen

 

  • Weitere Informationen
    • SARS-CoV-2: Spielplatz wieder eingeschränkt nutzbar (04.05.2020)
    • Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten der Stadt Schmölln (28.05.2020)
    • Informationen der Schulen aus dem Schulbezirk (11.06.2020)
    • Amtliche Anträge und Vordrucke des Landkreises Altenburger Land
    • Dorf- und Vereinsfest 2020 (abgesagt) (14.08.2020, 17:00 Uhr)
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Ausgabe Gelber Säcke (14.12.2020, 10:00 Uhr)
    • Weihnachtskonzert der Schule Dobitschen (abgesagt) (17.12.2020, 16:00 Uhr)
    • Standort des Impfzentrums und Priorisierung (16.12.2020)
    • Gelle He! ... beim FCD für Fortgeschrittene! (abgesagt) (20.02.2021)
    • Gelle He! ... beim FCD! (abgesagt) (13.02.2021)
    • Adventsnachmittag mit dem Faschingsclub (abgesagt) (20.12.2020, 15:00 Uhr)
    • Kein Weihnachtsgottesdienst 2020 (24.12.2020)
    • Kein Neujahrsempfang 2021, Ablage des Weihnachtsbaums (09.01.2021)
    • Impfzentrum Schmölln nimmt am 13.01.2021 Arbeit auf (13.01.2021)
    • Landratsamt verfügt Mobilitätsbeschränkung auf "15km - Radius" (13.01.2021)
    • Freiwillige Möglichkeiten zum "Corona-Test" im Landkreis
    • Kindergärten und Schulen vorerst nicht vor Schließung (22.03.2021)
    • Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft (23.04.2021)
    • SARS-CoV-2: Landkreis unterschreitet Inzidenz 50 nach 7 Monaten (22.05.2021)
    • Anerkannte Schnelltests im Landkreis Altenburger Land (13.12.2021, 06:00 Uhr)
    • Regelschule beginnt am 05.01.2022 mit Präsenzbetrieb (05.01.2022)
    • Faschingsclub muss Termine für 2022 absagen (18.01.2022)
    • Mobiles Testzentrum macht Halt in Dobitschen (21.01.2022, 17:30 Uhr)
    • Neujahrsempfang mit Traditionsfeuer 2022 (Absage) (22.01.2022, 18:00 Uhr)
    • "Corona - Fallzahlen" im Landkreis Altenburger Land (22.11.2022)
    • Aktuelle "SARS-CoV-2 / COVID-19" - Fallzahlen
    • Aktuelle "SARS-CoV-2 / COVID-19" - Informationen der Thüringer Landesregierung
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NameInformationen
Antrag auf Erlaubnis / Anzeige einer Veranstaltung im Landkreis

Antrag auf Erlaubnis / Anzeige
einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung gem. § 14 Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung / ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO)
01. Juli 2021

Infektionsschutz- rechtliche Maßnahmen (18.03.2022)

Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0-)
Vom 18. März 2022





Täglicher Newsticker zur COVID-19-Pandemie in Thürungen von der Zeitungsgruppe Thüringen (OTZ) und dem MDR Thüringen
(Überschriftenlinks führen zur jeweiligen Startseite der Live-Ticker)

Vorschau
30.04.24
Maibaum- setzen
24.05.24
Blutspende- termin
01.06.24
Altpapier- sammlung
Aktuell
08.04.24
Wahl- vorschlag
30.01.24
Abschluss- präsentation
01.01.24
Neujahrs- grüße
Aktuelles Amtsblatt
Ausgabe April 2024
Unwetterwarnung
WARNUNG vor WINDBÖEN in DOBITSCHEN

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