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Erste Phase der Freiwilligkeit beendet

Mit der Antragsfrist am 28.02.2017 endete die erste Phase der Freiwilligkeit. Gemeinden die sich freiwillig zusammen schließen wollen. müssen Ihre Pläne nun bis 30.10.2017 vorlegen.

Nach Auskunft des Thüringer Innenministeriums wird es zwei Neuordnungsgesetze für die freiwilligen Zusammenschlüsse auf Gemeindeebene geben. Die ersten neuen Gemeinden sollen am 01.01.2018 entstehen.

Die Gemeinden der VG Altenburger Land wird dies aber nicht betreffen, da keine entsprechenden Anträge bisher gestellt worden. Somit ist mit einer Neugliederung der Verwaltungsgemeinschaft frühestens zum 01.01.2019 zu rechnen, wenn man den Ausführungen des Ministeriums folgt.



Unterdessen bekräftigten die Abgeordneten der VG-Versammlung am 28.02. in Mehna, dass das oberste Ziel nach wie vor die Eigenständigkeit der Mitgliedsgemeinden bleibt, auch wenn Drogen und Altkirchen nach jeweiligen Gemeinderatsbeschlüssen in "ergebnisoffene" Verhandlungen mit Schmölln eintreten werden.

Unterdessen wird durch den Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" weiter an der Unterschriftensammlung gegen die Gebietsreform gefeilt, welche am 20. März starten soll. Ziel sind ca. 200.000 Unterschriften in drei Monaten als (rechtsunverbindliches) Zeichen der Ablehnung an die Thüringer Landesregierung zu übergeben.

 

Thüringer Bürgeraufruf

Gebietsreform stoppen bürgerliche Selbstverwaltung bewahren

Die Unterzeichner rufen die Thüringer Landesregierung auf, die Gebietsreform zu stoppen und das Vorschaltgesetz in der derzeitigen sowie in möglicherweise zukünftigen Fassungen aufzuheben.

Die Unterzeichner rufen die Thüringer Landesregierung und den Landtag auf, diese Unterschriftensammlung parlamentarisch wie ein erfolgreiches Volksbegehren zu behandeln, wenn die erforderliche Mindestbeteiligung (10 % der wahlberechtigten Einwohner, also rund 200.000 Unterschriften) erreicht wird. Es gibt kein Gesetz, welches die im Landtag vertretenen Parteien und die Landesregierung daran hindern könnte, diesen Bürgeraufruf noch vor Beginn der Zwangszusammenschlüsse aufzunehmen und umzusetzen.

Wir – Unterzeichner – lehnen die wirtschaftlich sinnlose Gebietsreform in der von der Landesregierung beabsichtigten
Form ab. Die Gebietsreform drängt die bürgerliche Selbstverwaltung und damit die bürgerliche Demokratie zurück. Sie vernichtet durch Gemeindezusammenschlüsse fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Wahlmandaten in der Fläche.

Wir – die Unterzeichner – fordern daher:

  • Zusammenschlüsse von Kommunen und von Landkreisen nur auf freiwilliger Basis unter Beteiligung der betroffenen Bürger,
  • Erhalt der Kreisfreiheit für Weimar und Gera, solange deren Bürger dies wünschen,
  • achtsamer Umgang mit den ehren- und hauptamtlichen kommunalen Wahlmandaten in der Fläche, Aufhebung der Mandate nur mit Zustimmung der Bürger vor Ort,
  • Verzicht auf verpflichtende Mindestgrößen für Kommunen und Landkreise,
  • Erhaltung und Pflege der Institution „Verwaltungsgemeinschaft“ und der Verwaltungsformen gleicher Wirkungsweise,
  • Zuweisung von gemeindlichen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises an die Verwaltungsgemeinschaft nur mit Zustimmung der betroffenen Kommunen; im übrigen sind die vollen Haushaltsrechte der gewählten örtlichen Räte zu sichern,
  • Verzicht auf kommunale Zusammenschlüsse in großem Maßstab ohne vorherige detaillierte Aufgabenanalyse sowie genaue Kosten- und Nutzenanalyse durch den Freistaat,
  • Förderung freiwilliger gemeindlicher Kooperationen und freiwilliger Zusammenschlüsse auch durch finanzielle Unterstützung.

Die Unterschriftensammlung soll voraussichtlich am 20. März beginnen.

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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