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Aussetzung der Elternbeiträge und Notbetreuung von Kindern

Nachdem am 26.03.2020 die Stadt Schmölln die Beitragspflicht für Kindergärten in ihrer Trägerschaft ausgesetzt hat, folgte der Landkreis Altenburger Land bezüglich der Hortgebühren für Schulen in dessen Trägerschadt am 01.04.2020.

Bei bereits gezahlten Beiträgen sind entsprechende Formulare auf Rückerstattung zu verwenden (Download).

Über die Bedingungen einer Notbetreuung an der jeweiligen Schule, sollten die entsprechenden Horte, Schulleitungen oder der Träger angesprochen werden.

Diese Festlegungen betreffen auch den Kindergarten Rolika, die Grundschule Posa und die Regelschule Dobitschen.

 



Aussetzung der Beitragspflicht für Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schmölln

Während der Dauer der Schließung der Kindergärten aufgrund dem "SARS-CoV-2 | COVID-19"-Virus im Freistaat Thüringen, setzt die Stadt Schmölln als Träger einiger Kindertagärten die Beitragspflicht vorerst aus und am 15.04.2020 keine Beiträge einziehen.

Bei Wiederaufnahme des regulären Betriebes erhalten die Eltern einen korrigierten Beitragsbescheid.

Für Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wird die Beitragspflicht nicht ausgesetzt!

Sollte der Freistaat Thüringen weitergehende Regelungen vornehmen, werden diese durch die Stadt Schmölln umgehend bekannt gegeben und umgesetzt.

Weiterhin sind neue Antragsformulare (einheitlich vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellt) zu nutzen, wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen werden soll. Einzureichen sind diese bei der Stadtverwaltung Schmölln auf dem Postweg (Stadtverwaltung Schmölln, Kitaverwaltung, Markt 1, 04626 Schmölln) oder per E-Mail an 

kita-verwaltung(at)schmoelln.de.

Beachten Sie dabei, dass nur auf eine Notbetreuung nur bestimmte Personengruppen Anspruch haben, diese wurden am 25.03.2020 durch das Bundesland Thüringen aktualisiert und erweitert

 

Aussetzung der Beitragspflicht für Schulhorte in Trägerschaft des Landkreises

Für den Monat April 2020 werden keine Hortgebühren für die Benutzung der Schulhorte an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land erhoben (ausgenommen für Kinder in der Notbetreuung). Für den Monat Mai, werden die Hortgebühren für ALLE vorerst ausgesetzt! Für alle Eltern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Einzug der Aprilgebühr ausgesetzt. Alle Eltern, die die Gebühren selbst überweisen (z. B. Dauerauftrag) und bereits eingezahlt haben, bitten wir das zum Download angebotene Formular zur Rückerstattung der Hortgebühr für April und Mai 2020 auszufüllen und umgehend an den Fachdienst Schulverwaltung zu schicken.

Postweg:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Schulverwaltung
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg

E-Mail: madeline.albrecht(a)altenburgerland.de

Fax: +49 (3447) 586 917

Die Gebühren werden dann schnellstmöglich auf das angegebene Konto zurückerstattet.

 

  • Weitere Informationen
    • Kindergarten "Rosengarten" Rolika
    • Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
  • Downloads
NameInformationen
Aussetzung der Elternbeiträge für Kindergärten

Die Stadt Schmölln setzt die Beitragspflicht für Kindergärten die Beitragspflicht aus.

Aktualisierter Erlass: Anspruch auf Notbetreuung

Aktualisierung der Regelungen über die Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII

Antrag auf Rückerstattung der Hortgebühren in Schulen des Landkreises

Antrag auf Rückerstattung der Hortgebühren an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, wenn die Beiträge nicht per Lastschrift eingezogen werden.



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