Verkehrszeichen 253:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Seit 2006 kann das Zeichen durch Zusatzschilder ergänzt werden.
Eine Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis 100 EUR nach sich ziehen.