Schadstoffsammlung

Schadstoffsammlung

  • Datum:
      Donnerstag, 14.11.2024
  • Zeit:
      16:40 Uhr bis 17:10 Uhr
  • Ort:
      Festplatz

zuständige Entsorgungsfirma:

  • Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei
    des Landkreises Altenburger Land

    Jüdengasse 7 oder Postfach 11 65
    04600 Altenburg
    Telefon: 03447 / 8940-41, -42, -43
    Sprechzeiten:
    Mo. - Fr. 09-12 Uhr und 13-16 Uhr

 

ausführendes Unternehmen:

  • FEHR Umwelt Ost GmbH
    Äußere Radeweller Straße 5
    06123 Halle / Saale
    Telefon: +49 (0345) 7779 - 100
    Fax: +49 (0345) 7779 - 199
    E-Mail: info.fuo@fehr.de





Entgegengenommen werden:

  • Spraydosen (außer die mit grünem Punkt)
  • Lösemittelgemische (z.B. Benzin, Verdünnung, Spiritus, Petroleum)
  • lösemittelhaltige Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
  • Altöl, sowie öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, verölte Lappen, Schmierfette)
  • Quecksilberbatterien
  • Trockenbatterien (Haushaltbatterien) - Rückkgabe in Verkaufsstellen möglich
  • Bleiakkumulatoren
  • Säuren, Säurengemische, Laugen, Laugengemische
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Teer- und Kaltanstriche
  • Altmedikamente - Rückkgabe in Apotheken möglich
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte

 

Nicht angenommen wird:

  • wasserlösliche Wand- und Fassadenfarben (Dispersionsfarben uf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis)
  • tierische und pflanzliche Öle und Fette
  • Druckgasflaschen (z.B. Propanflaschen) oder Handfeuerlöscher
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
  • Altreifen und Schläuche
  • Kondensatoren und PCB-haltige Abfälle
  • restentleerte Gefäße mit grünem Punkt (duales System - auch Sprayflaschen mit grünem Punkt)
  • infektiöse Abfälle

 

Hinweise:

  • Die Abnahme erfolgt nur in haushaltüblichen Mengen. Gewerbebetriebe müssen den Entsorgungsbedarf schriftlich anmelden.
  • Schadstoff sollte in Dicht verschlossenen Gefäßen verpackt sein.
  • Abstellen am Sammelpunkt ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schadstoffe nicht direkt einem Mitarbeiter der Entsorgungsfirma übergeben werden.