Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten der Stadt Schmölln

Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten der Stadt Schmölln

Mit der Verordnung des Freistaates Thüringen vom 12.05.2020 wurde festgelegt, dass ein eingeschränkter Regelbetrieb (aufgrund des Corona-Virus) in Kindergärten ab dem 18.05.2020 wieder ermöglicht werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den Trägern, den Kommunen und dem Landkreis abgestimmt werden.

Die Stadt Schmölln, die auch Träger des Kindergartens im Ortsteil Rolika ist, hat jetzt Eckpunkte zum Vorgehen veröffentlicht.

 





[UPDATE, 28.05.2020]:
Kindergarten Rolika beginnt am 03.06.2020 den eingeschränkten Regelbetrieb

"[...] Sehr geehrte Eltern,

ab 02.06.2020 beginnen wir von der Notfallbetreuung auf den eingeschränkten Regelbetrieb umzustellen.

Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt wieder ALLE Kinder in den Einrichtungen im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten täglich betreut werden. Die Unterschiede in den Öffnungszeiten resultieren aus den räumlichen und personellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen. [...]"

 

  • Wiedereröffnung der Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Schmölln:

Einrichtung

Öffnungszeiten

ab

Bummi I

07:30 - 15:30 Uhr

08.06.2020

Bummi II

07:30 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Seepferdchen I

07:00 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Seepferdchen II (Lohma)

07:30 - 16:00 Uhr

02.06.2020

Finkenweg I

07:00 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Finkenweg II (FÖZ)

07:00 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Kastanienhof

07:15 - 15:45 Uhr

02.06.2020

Sternchen

07:00 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Spatzennest

07:00 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Zwergenrevier

07:00 - 15:30 Uhr

04.06.2020

Nemzer Rasselbande

06:30 - 15:30 Uhr

02.06.2020

Rosengarten

06:45 - 15:15 Uhr

03.06.2020

 
  • Wichtiger Hinweis:
    Die Sonderregelungen für Kinder in der Notbetreuung gelten ab dem Tag der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes nicht mehr!

 

Informationen der Stadtverwaltung Schmölln

Ab Montag, dem 18. Mai 2020, gilt in unseren Kindergärten die erweiterte Notbetreuung. Vorschulkinder und deren Geschwister werden dann zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in den Einrichtungen betreut. Ein Wechsel zum eingeschränkten Regelbetrieb findet noch nicht ab 18. Mai statt. Erst wenn die Abstimmung mit dem Landratsamt Altenburger Land erfolgt ist, kann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen werden.

Mit dem Eintritt der Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb endet die Notbetreuung. Die Kinder, die vorher in der Notbetreuung waren, sind dann ebenso vom eingeschränkten Regelbetrieb betroffen.

Der eingeschränkte Regelbetrieb soll allen Kindern gleichberechtigt eine Teilhabe an der Kindertagesbetreuung ermöglichen. Aufgrund der Festlegungen für den Infektionsschutz kann es dabei zu notwendigen Einschränkungen des im Rahmen der Regelbetreuung bisher möglichen zeitlichen Betreuungsumfanges kommen. Je nach den räumlichen und personellen Voraussetzungen der Einrichtungen vor Ort sind daher durch die Gewährleistungsträger auch Modelle zu prüfen, die die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder absichern, beispielsweise in Wechselmodellen stunde-/tage- oder wochenweise alternierend.

Von telefonischen Rückfragen in der Kitaverwaltung bitten wir derzeit abzusehen. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte per E-Mail an kitaverwaltung(at)schmoelln.de.

Bitte informieren sie sich auch auf unserer Webseite. Sobald es Änderungen/ neue Informationen gibt, informiert die Stadtverwaltung.

 

 

  • Weitere Informationen
    • Kindergarten "Rosengarten" Rolika
    • [UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen
  • Downloads
NameInformationen
Aktualisierter Erlass: Anspruch auf Notbetreuung

Aktualisierung der Regelungen über die Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII