Landtag kippt erforderliche "Doppelte Mehrheit" für VG-Austritte

Landtag kippt erforderliche "Doppelte Mehrheit" für VG-Austritte

Der Thüringer Landtag hat am 22. März 2018 das

"Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden"

verabschiedet. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Möglichkeit, dass sich bei Gemeindeneugliederungen jetzige Gemeinden in Nachbarlandkreise eingliedern lassen können. Ebenso - und für die Gemeinde Dobitschen viel bedeutender - kippt der Landtag damit die erforderliche "doppelte Mehrheit", bisher eine Notwendigkeit, dass Gemeinden VG-Austritte beim Thüringer Landtag beantragen können. Das hieß bisher, dass eine Gemeinde den Antrag auf Austritt einer VG nur dann stellen konnte, wenn es einen Beschluss der VG gab, der sowohl mehr als 50% VG-Versammlung als auch 50% der Einwohner der VG repräsentieren.





Die Vertreter der Regierungsfraktionen betonten dabei immer wieder, dass keine Gemeinde alleine eine Verwaltungsgemeinschaft verlassen kann, sondern immer ein Gesetz des Thüringer Landtages notwendig sei. Dennoch wird damit die Möglichkeit der Eingliederung von Altkirchen und Drogen nach Schmölln wahrscheinlicher. Diese beiden Gemeinderäte - ebenso wie der Stadtrat in Schmölln - haben einen entsprechenden Beschluss in der Vorwoche gefasst.

 

  • Weitere Informationen
    • (ehem.) Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land"
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform