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Zweiter Entwurf zur Neugliederung vorgestellt, Dobitschen direkt betroffen

Geht es nach dem Gesetzentwurf, den der Staatssekretär des Thüringer Innenmininisteriums Höhn am 21.08.2018 veröffentlicht  hat, wird die VG Altenburger Land ab dem 01.01.2019 abgewickelt.

Durch freiwillige Neugliederungswünsche soll die VG Altenburger Land künftig nicht mehr die Verwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen und soll aufgelöst werden.

Dies hat auch direkte Auswirkungen auf die Gemeinde Dobitschen, die nach dem Gesetzentwurf aus Schmölln mit verwaltet werden soll.



 

Neugliederung der VG Altenburger Land zum 01.01.2019

  • Die Gemeinden Dobitschen, Mehna und Göllnitz werden von Schmölln erfüllt, das heißt sie bleiben eigenständig, aber die Verwaltung hat den Sitz in Schmölln und nicht mehr in Mehna.
  • Die Gemeinden Altkirchen, Lumpzig und Drogen werden Ortsteile von Schmölln und verlieren ihre Eigenständigkeit.
  • Die Gemeinden Rositz und Göhren werden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rositz

 

Das Gesetz soll im September beschlossen werden und zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

  • Weitere Informationen
    • (ehem.) Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land"
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
  • Downloads
NameInformationen
Übersicht Neugliederungsentwurf zum 01.01.2019

Am 21.08.2018 stellte der Staatssekretär Höhn einen geänderten Gesetzentwurf über freiwillige Neugliederungen vor. Hier ist eine Zusammenfassung als Karte sichtbar.



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